Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss eines Vertrags über die Anmietung von Wohnungen und/oder Booten zwischen dem Mieter und Hoenas Værelses Utleie AS.
1.2. Der Vertrag ist zwischen den Parteien verbindlich, wenn der Mieter 20% der Gesamtmietkosten bezahlt hat.
2. Zahlung
2.1. Bei Bestellung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Eine Buchungsbestätigung wird dem Gast zugesandt, sobald die Anzahlung eingegangen ist. Die zweite Zahlung in Höhe von 80% des Gesamtpreises ist spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung fällig.
2.2. Erfolgt die Buchung 45 Tage oder später vor Mietbeginn, so ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.
2.3. Wenn die Zahlungsbedingungen in den Klauseln 2.1 und 2.2 nicht eingehalten werden, gilt dies als wesentlicher Verstoß und berechtigt Hoenas Værelses Utleie AS, den abgeschlossenen Vertrag zu kündigen. Hoenas Værelses Utleie AS wird versuchen den Mieter zu benachrichtigen, bevor der Vertrag gekündigt wird.
3. Stornierung
3.1. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und gilt ab dem Tag, an dem diese Hoenas Værelses Utleie AS zugegangen ist.
3.2. Bei einer Stornierung bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn, zahlt der Mieter eine Stornogebühr in Höhe von 20% (Anzahlung) des Gesamtpreises.
3.3. Bei einer Stornierung ab 6 Wochen vor Mietbeginn, zahlt der Mieter eine Stornogebühr in Höhe von 75% des Gesamtpreises.
3.4. Wenn der Mieter im gebuchten Reisezeitraum zum gleichen Preis eine andere Person mit der Übernahme des Mietvertrags beauftragen kann und diese Person von Hoenas Værelses Utleie AS
akzeptiert wird, kann der Mietvertrag auf diese Person übertragen werden.
4. Verantwortung des Mieters
4.1. Der Mieter hat die Wohnung mit Inventar und allen anderen ihm anvertrauten Materialien ordnungsgemäß zu behandeln. Die Wohnung und alle anderen dem Mieter anvertrauten Materialien müssen im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem sie übernommen wurden.
4.2. Der Mieter hat die Wohnung vor Abreise aufzuräumen, den Kühlschrank zu leeren und den Müll zu entleeren.
4.3. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die an Eigentum, Wohnung mit Inventar, Booten, Motoren, Geräten usw. verursacht werden. Er trägt ebenso die entsprechende Verantwortung für Schäden, die durch Personen verursacht werden, die an der Miete beteiligt sind.
4.4. Der Mieter haftet für Verluste bzw. Diebstahl von privaten Gegenständen selbst.
5. An- und Abreisezeit
5.1. Die Ankunftszeit ist 14:00 Uhr und die Abreisezeit ist 10:00 Uhr.
6. Mängel und Beanstandungen
6.1. Etwaige Mängel bzw. Schäden an Eigentum, Wohnung mit Inventar, Booten, Motoren, Geräten usw. müssen Hoenas Værelses Utleie AS unverzüglich, gemeldet werden.
7. Verantwortung des Vermieters
7.1. Hoenas Værelses Utleie AS verpflichtet sich, so weit wie möglich jegliches Risiko oder jede Unannehmlichkeit für den Mieter zu beseitigen.
8. Höhere Gewalt
8.1. Wird die Ausführung des Mietverhältnisses durch höhere Gewalt erschwert oder unmöglich, wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Epidemien, geschlossene Grenzen, Verkehrsbedingungen, Streiks, Aussperrungen und ähnliche Umstände, die bei Abschluss des Mietverhältnisses nicht vorhersehbar waren, kann Hoenas Værelses Utleie AS den Vertrag kündigen. Hoenas Værelses Utleie AS kann nicht für Verluste haftbar gemacht werden, die sich aus einer solchen Stornierung ergeben.